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Veranstaltungs- & Programmbedingungen

Version 1.0 · Gültig ab 10.08.2026

Zuletzt aktualisiert: 10.08.2026

1. Zweck und Geltungsbereich

Die vorliegenden Veranstaltungs- & Programmbedingungen ("Veranstaltungsbedingungen") regeln die Teilnahme an Veranstaltungen, Workshops, Bildungsaktivitäten, Präventionsprogrammen, Gemeinschaftsaktivitäten und anderen organisierten Aktivitäten, die von der Logout Neuchâtel Association ("Logout Neuchâtel", "die Association", "wir", "uns" oder "unser") angeboten oder veranstaltet werden.

Sie gelten für Aktivitäten, einschliesslich, soweit anwendbar:

  • Logout Festival;
  • öffentliche Workshops;
  • Bildungsprogramme;
  • Präventionsprogramme;
  • Schul- und Hochschulprogramme;
  • Eltern- und Familienworkshops;
  • Berufsausbildungen;
  • Programme am Arbeitsplatz;
  • Gemeinschaftsaktivitäten;
  • Konferenzen und öffentliche Vorträge;
  • forschungsbezogene Aktivitäten; und
  • andere von Logout Neuchâtel ausgewiesene Veranstaltungen.

Jede Veranstaltung oder jedes Programm kann zusätzliche Informationen zu Datum, Ort, Preis, Zulassungsvoraussetzungen, Dauer, Kapazität und besonderen Anforderungen enthalten.

Sofern veranstaltungsspezifische Bedingungen im Widerspruch zu diesen Veranstaltungsbedingungen stehen, haben die veranstaltungsspezifischen Bedingungen für diese Veranstaltung Vorrang.

2. Anmeldung

Die Teilnahme kann eine Voranmeldung erfordern.

Die Anmeldung kann erfolgen über:

  • die Website von Logout Neuchâtel;
  • eine Veranstaltungsanmeldeplattform;
  • eine Organisation;
  • eine Bildungseinrichtung;
  • einen anderen autorisierten Anmeldekanal; oder
  • eine andere von der Association kommunizierte Methode.

Eine Anmeldung gilt nicht zwingend als bestätigt, bis Logout Neuchâtel oder das zuständige Anmeldesystem eine Bestätigung bereitgestellt hat.

Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der bei der Anmeldung angegebenen Informationen verantwortlich.

3. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung hängt von der Art der jeweiligen Veranstaltung oder des Programms ab.

Bestimmte Aktivitäten können eingeschränkt sein durch:

  • das Alter;
  • das Bildungsniveau;
  • den Berufsstatus;
  • die Organisationszugehörigkeit;
  • die Mitgliedschaftskategorie;
  • die Kapazität;
  • den geografischen Standort;
  • Programmanforderungen; oder
  • andere legitime Kriterien.

Wenn eine Aktivität für Minderjährige vorgesehen ist, können zusätzliche Anforderungen gelten.

4. Kapazität und Zulassung

Die Plätze können begrenzt sein.

Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, kann Logout Neuchâtel:

  • die Anmeldung schliessen;
  • eine Warteliste führen;
  • Plätze gemäss dem geltenden Anmeldeverfahren vergeben; oder
  • weitere Anmeldungen ablehnen.

Die Anmeldung garantiert keine Zulassung, wenn die Teilnehmenden die geltenden Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

5. Veranstaltungsgebühren

Die anwendbare Teilnahmegebühr wird vor der Anmeldung mitgeteilt.

Je nach Veranstaltung können die Gebühren variieren gemäss:

  • dem Mitgliedschaftsstatus;
  • dem Alter;
  • der Familienteilnahme;
  • dem Studentenstatus;
  • der Organisationsteilnahme;
  • der Frühbuchung;
  • dem Programmtyp; oder
  • anderen veröffentlichten Kriterien.

Sofern nicht anders angegeben, sind Teilnahmegebühren von den jährlichen Mitgliedschaftsbeiträgen getrennt.

6. Mitgliedervorteile

Berechtigte Mitglieder können für bestimmte Veranstaltungen und Programme Rabatte oder andere Vorteile erhalten.

Mitgliedschaftsvorteile können umfassen:

  • Mitgliederpreise;
  • vorrangige Anmeldung;
  • Familienvorteile;
  • kostenloser Veranstaltungseintritt;
  • ermässigte Zusatztickets; oder
  • andere in den entsprechenden Mitgliedschaftsbedingungen genannte Vorteile.

Die Vorteile unterliegen den für die jeweilige Mitgliedschaftskategorie geltenden Bedingungen.

7. Familien- und Festival-Vorteile

Soweit anwendbar, können Familienmitglieder Folgendes erhalten:

  • einen kostenlosen Logout Festival-Pass pro Mitgliedschaftsjahr; und
  • einen Rabatt von 50 % auf weitere berechtigte Pässe.

Diese Vorteile:

  • gelten nur für berechtigte Mitglieder;
  • unterliegen der Veranstaltungskapazität;
  • können eine Voranmeldung erfordern;
  • können im Allgemeinen nicht gegen Bargeld eingetauscht werden; und
  • können nicht auf nicht verwandte Personen übertragen werden.

Spezifische Festival-Bedingungen können zusätzliche Voraussetzungen festlegen.

8. Zahlung

Sofern eine Zahlung erforderlich ist, müssen die Teilnehmenden mit der bei der Anmeldung angegebenen Zahlungsmethode bezahlen.

Zahlungsmethoden können umfassen:

  • Online-Zahlung;
  • Banküberweisung;
  • Rechnung;
  • Zahlung über eine Veranstaltungsanmeldeplattform; oder
  • eine andere von Logout Neuchâtel bereitgestellte Methode.

Für organisatorische Programme können Zahlungsbedingungen in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.

9. Stornierung durch die teilnehmende Person

Die Teilnehmenden können ihre Anmeldung gemäss den für die jeweilige Veranstaltung oder das Programm mitgeteilten Stornierungsbedingungen stornieren.

Je nach Umständen kann eine Stornierung zu Folgendem führen:

  • einer vollständigen Rückerstattung;
  • einer teilweisen Rückerstattung;
  • einem Guthaben;
  • einem Transfer zu einer anderen Session; oder
  • keiner Rückerstattung.

Die anwendbaren Stornierungsbedingungen werden bei der Anmeldung oder in den veranstaltungsspezifischen Bedingungen mitgeteilt.

Wenn keine spezifische Stornierungsregelung vorgesehen wurde, wendet Logout Neuchâtel eine angemessene, dem anwendbaren Recht entsprechende Stornierungsregelung an.

10. Absage oder Änderung durch Logout Neuchâtel

Logout Neuchâtel kann eine Veranstaltung oder ein Programm absagen, verschieben, neu terminieren, verlegen, ändern oder wesentlich umgestalten, wenn dies vernünftigerweise notwendig ist.

Gründe können sein:

  • unzureichende Teilnahme;
  • Nichtverfügbarkeit von Moderierenden oder Referierenden;
  • Erkrankung;
  • Sicherheitsbedenken;
  • technische Probleme;
  • Probleme mit dem Veranstaltungsort;
  • höhere Gewalt;
  • rechtliche Anforderungen;
  • Anweisungen der Behörden;
  • extremes Wetter; oder
  • andere Umstände, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Association liegen.

Im Falle einer Absage einer Veranstaltung teilt Logout Neuchâtel die verfügbaren Optionen mit, die Folgendes umfassen können:

  • Transfer zu einer neu terminierten Veranstaltung;
  • Guthaben;
  • Ersatzaktivität; oder
  • Erstattung der anwendbaren Teilnahmegebühr, vorbehaltlich der veranstaltungsspezifischen Bedingungen und des anwendbaren Rechts.

11. Änderungen des Programminhalts

Der Programminhalt kann geändert werden, wenn dies vernünftigerweise notwendig ist.

Beispielsweise kann Logout Neuchâtel Folgendes ändern:

  • Referierende;
  • Moderierende;
  • Aktivitäten;
  • Zeitpläne;
  • Orte;
  • Lehrmaterialien;
  • Sessionstruktur; oder
  • technische Plattformen.

Solche Änderungen berechtigen die Teilnehmenden nicht zwingend zu einer Rückerstattung, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich oder die Änderung ist nach den anwendbaren Bedingungen wesentlich.

12. Anwesenheit

Die Teilnehmenden werden erwartet, pünktlich zur angesetzten Zeit zu erscheinen.

Ein verspätetes Erscheinen kann Folgendes zur Folge haben:

  • verkürzte Teilnahmezeit;
  • eingeschränkten Zugang zu einer Session;
  • die Unfähigkeit, an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen; oder
  • den Verlust des betreffenden Platzes.

Aus Sicherheits-, Schutz- oder Programmintegritätsgründen kann Logout Neuchâtel einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer, die oder der erheblich zu spät erscheint, den Eintritt verweigern.

13. Online-Programme

Online-Veranstaltungen und -Programme können Kommunikations- oder Lernplattformen von Drittanbietern verwenden.

Die Teilnehmenden sind verantwortlich für:

  • ein kompatibles Gerät;
  • eine ausreichende Internetverbindung;
  • die Verwendung geeigneter Anmeldedaten;
  • eine geeignete Umgebung;
  • die Einhaltung der Plattformregeln; und
  • den Schutz ihrer eigenen Kontoinformationen.

Logout Neuchâtel ist nicht verantwortlich für technische Ausfälle, die ausschliesslich vom Gerät der Teilnehmenden, ihrer Internetverbindung oder einer Drittanbieter-Infrastruktur ausgehen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt.

14. Verhalten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden müssen sich respektvoll und angemessen verhalten.

Die Teilnehmenden dürfen nicht:

  • andere belästigen, bedrohen oder einschüchtern;
  • eine andere Teilnehmerin oder einen anderen Teilnehmer diskriminieren;
  • rechtswidriges Verhalten an den Tag legen;
  • eine Veranstaltung stören;
  • Eigentum vorsätzlich beschädigen;
  • digitale Systeme missbrauchen;
  • die Identität einer anderen Person vortäuschen;
  • nicht autorisiertes kommerzielles Material verteilen;
  • Teilnehmende ohne entsprechende Genehmigung aufzeichnen;
  • vertrauliche Informationen offenlegen;
  • sexuelles oder anderweitig unangemessenes Verhalten zeigen; oder
  • die Sicherheit oder den Ablauf der Aktivität anderweitig wesentlich beeinträchtigen.

Für bestimmte Aktivitäten können zusätzliche Regeln gelten.

15. Ausschluss von einer Veranstaltung oder einem Programm

Logout Neuchâtel kann die Teilnahme einer Person suspendieren oder beenden, wenn dies vernünftigerweise notwendig ist aus Gründen der:

  • Sicherheit;
  • Schutz von Personen;
  • schwerwiegenden Pflichtverletzung;
  • Störung;
  • Verletzung dieser Veranstaltungsbedingungen;
  • Verletzung veranstaltungsspezifischer Regeln; oder
  • zum Schutz anderer Teilnehmender, des Personals, der Freiwilligen oder der Moderierenden.

Gegebenenfalls kann die Person aufgefordert werden, die Räumlichkeiten zu verlassen oder die Teilnahme an einer Online-Aktivität einzustellen.

Je nach Umständen kann ein Ausschluss ohne Rückerstattung erfolgen.

Nichts in diesem Abschnitt schränkt Rechte ein, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.

16. Minderjährige

Einige Programme sind speziell für Kinder oder Jugendliche konzipiert.

Wenn eine minderjährige Person teilnimmt, kann die Association Folgendes verlangen:

  • Genehmigung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vormunds;
  • Notfallkontaktdaten;
  • relevante Schutzinformationen;
  • Einwilligung zur Teilnahme;
  • Einwilligung zu bestimmten Aktivitäten; oder
  • andere Informationen, die für die sichere Durchführung des Programms erforderlich sind.

Die Anforderungen hängen von der Art der Aktivität und dem anwendbaren Recht ab.

17. Kinderschutz und Personenschutz

Logout Neuchâtel ist bestrebt, ein Umfeld zu bieten, das für die Teilnehmenden respektvoll und angemessen ist.

Wenn eine Aktivität Minderjährige oder andere potenziell schutzbedürftige Teilnehmende einbezieht, können zusätzliche Schutzverfahren gelten.

Teilnehmende, Eltern, Erziehungsberechtigte, Personal, Freiwillige und Moderierende können verpflichtet sein, die anwendbaren Schutzregeln einzuhalten.

Bedenken bezüglich der Sicherheit von Teilnehmenden sind unverzüglich dem zuständigen Ansprechpartner von Logout Neuchâtel zu melden.

18. Fotografie, Video- und Tonaufnahmen

Veranstaltungen können Fotografie, Video- oder Tonaufnahmen für legitime Zwecke beinhalten, wie etwa:

  • Dokumentation der Aktivitäten der Association;
  • Bildungskommunikation;
  • öffentliche Information;
  • Berichterstattung;
  • Mittelbeschaffung;
  • Werbematerialien; oder
  • Archivierungszwecke.

Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, wird eine angemessene Benachrichtigung oder Einwilligung eingeholt.

Teilnehmende, die nicht fotografiert oder aufgenommen werden möchten, sollten das für die jeweilige Veranstaltung kommunizierte Opt-out-Verfahren befolgen.

Bei bestimmten Veranstaltungen können strengere Regeln bezüglich Aufnahmen gelten.

19. Von Teilnehmenden erstellte Inhalte

Teilnehmende können bei Veranstaltungen Fotos, Videos, Aufnahmen oder andere Inhalte erstellen.

Teilnehmende müssen Folgendes respektieren:

  • die Privatsphäre anderer Teilnehmender;
  • Rechte des geistigen Eigentums;
  • Vertraulichkeit;
  • Schutzanforderungen; und
  • etwaige veranstaltungsspezifische Einschränkungen.

Teilnehmende dürfen keine Inhalte veröffentlichen oder verbreiten, die eine andere Teilnehmerin oder einen anderen Teilnehmer widerrechtlich identifizieren, demütigen, belästigen oder anderweitig schädigen.

Besondere Sorgfalt ist beim Fotografieren oder Aufnehmen von Minderjährigen geboten.

20. Bildungs- und Präventionsprogramme

Die Programme von Logout Neuchâtel sind primär ausgerichtet auf:

  • Bildung;
  • Prävention;
  • Sensibilisierung;
  • Kompetenzentwicklung;
  • Verhaltensreflexion;
  • digitale Kompetenz; und
  • gesellschaftliches Engagement.

Die Teilnahme an einem Bildungs- oder Präventionsprogramm stellt keine medizinische Behandlung oder psychiatrische Versorgung dar, es sei denn, ein separater Dienst sieht dies ausdrücklich vor und ist dazu gesetzlich befugt.

21. Psychologische und sensible Themen

Bestimmte Veranstaltungen können Themen behandeln, die Folgendes betreffen:

  • psychische Gesundheit;
  • psychisches Wohlbefinden;
  • Online-Belästigung;
  • Cybermobbing;
  • problematischer Technologiegebrauch;
  • KI und psychologische Auswirkungen;
  • suchtbezogenes Verhalten im digitalen Bereich;
  • Online-Radikalisierung;
  • Prävention von Selbstverletzung oder Suizid; oder
  • andere potenziell heikle Themen.

Bildungsinhalte zu solchen Themen stellen keine individuelle Diagnose oder Behandlung dar.

Teilnehmende, deren persönliche Situation eine über den Rahmen des Programms hinausgehende Unterstützung erfordert, sollten geeignete professionelle Hilfe oder Notfallunterstützung in Anspruch nehmen.

22. Notfallsituationen

Veranstaltungen und Programme von Logout Neuchâtel sind keine medizinischen oder psychiatrischen Notfalldienste.

Moderierende und Personal können angemessene Massnahmen ergreifen, wenn eine unmittelbare Sicherheitsbedenken auftreten, im Einklang mit dem anwendbaren Recht und den zum Zeitpunkt bekannten Umständen.

Teilnehmende sollten eine Veranstaltung, einen Workshop oder ein Programm nicht als Ersatz für medizinische Notfallversorgung betrachten.

23. Programme für Schulen und Bildungseinrichtungen

Wenn Logout Neuchâtel ein Programm für eine Schule, eine Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung bereitstellt:

  • kann die Einrichtung für die Teilnehmendenverwaltung verantwortlich sein;
  • können Lehrkräfte oder benanntes Personal gegebenenfalls weiterhin für die Aufsicht verantwortlich sein;
  • können zusätzliche Schutzanforderungen gelten;
  • können programmspezifische Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen werden; und
  • kann die Einrichtung verpflichtet sein, die erforderlichen Eltern- oder Vormund-Genehmigungen einzuholen.

Die genauen Verantwortlichkeiten der Einrichtung und von Logout Neuchâtel hängen von der spezifischen Programmvereinbarung ab.

24. Programme am Arbeitsplatz und für Organisationen

Für Programme, die für Arbeitgeber, öffentliche Institutionen, Vereine oder andere Organisationen erbracht werden, kann die Organisation verantwortlich sein für:

  • die Anmeldung der Teilnehmenden;
  • die Terminplanung;
  • die Veranstaltungsortvereinbarungen;
  • die interne Kommunikation;
  • die Zahlung; und
  • die organisatorische Koordination.

Die Teilnahme an einem organisatorischen Programm berechtigt Logout Neuchâtel nicht automatisch dazu, vertrauliche Informationen über einzelne Teilnehmende an die Organisation weiterzugeben.

Wo angemessen, können Berichte in aggregierter oder anonymisierter Form bereitgestellt werden.

25. Vertraulichkeit

Teilnehmende können im Rahmen einer Veranstaltung oder eines Programms Kenntnis von persönlichen oder sensiblen Informationen anderer Teilnehmender erlangen.

Die Teilnehmenden sind angehalten, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder die vernünftigerweise als privat zu verstehen sind.

Logout Neuchâtel kann keine Vertraulichkeit gewährleisten, wenn Teilnehmende selbst Informationen entgegen den anwendbaren Regeln offenlegen, aufzeichnen oder weiterverbreiten.

26. Personendaten

Personendaten im Zusammenhang mit Anmeldung und Teilnahme werden gemäss der Datenschutzerklärung von Logout Neuchâtel bearbeitet.

Je nach Programm können die Informationen Folgendes umfassen:

  • Anmeldeinformationen;
  • Anwesenheit;
  • Alter;
  • Kontaktinformationen;
  • Notfallkontaktinformationen;
  • Teilnehmerpräferenzen;
  • Feedback;
  • Programmteilnahmedaten; und
  • andere Informationen, die für die Verwaltung der Aktivität vernünftigerweise erforderlich sind.

Für bestimmte Programme können zusätzliche Datenschutzhinweise gelten.

27. Forschung und Evaluation

Einige Programme können freiwillige Forschungs-, Evaluations- oder Wirkungsbeurteilungsaktivitäten beinhalten.

Soweit die Teilnahme an der Forschung eine Einwilligung erfordert, werden die Teilnehmenden gesondert informiert.

Die Teilnahme an einer Forschungsaktivität wird nicht allein deshalb verlangt, weil eine Person an einem gewöhnlichen Bildungs- oder Präventionsprogramm teilnimmt, es sei denn, dies ist klar angegeben und gesetzlich zulässig.

Soweit möglich, werden bei der Programmevaluation aggregierte oder anonymisierte Informationen verwendet.

28. Künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge

Bestimmte Programme können Folgendes einsetzen:

  • KI-Systeme;
  • Simulationen;
  • Chatbots;
  • interaktive digitale Umgebungen;
  • algorithmische Demonstrationen;
  • digitale Assessments; oder
  • andere technologiebasierte Bildungswerkzeuge.

Wenn solche Technologien eingesetzt werden, erhalten die Teilnehmenden angemessene Informationen zu deren Verwendung.

Von KI generierte Informationen können unvollständig oder ungenau sein und sollten nicht automatisch als professionelle, medizinische, rechtliche oder psychologische Beratung behandelt werden.

Teilnehmende dürfen keine vertraulichen Informationen in externe KI-Systeme eingeben, es sei denn, das Programm erlaubt dies ausdrücklich.

29. Logout Prism

Logout Prism kann im Rahmen bestimmter Bildungsprogramme eingesetzt werden.

Logout Prism ist darauf ausgelegt, den Teilnehmenden zu helfen, Folgendes zu erkunden:

  • algorithmischen Einfluss;
  • digitale Überzeugungsarbeit;
  • synthetische Medien;
  • Fehlinformation;
  • Online-Risiken;
  • KI-bezogenen Einfluss; und
  • verhaltensbezogene Entscheidungsfindung.

Die Simulationen sind edukativer und präventiver Natur.

Die Teilnahme stellt keine psychologische Diagnose, keine klinische Beurteilung oder Vorhersage des zukünftigen Verhaltens einer Person dar.

Alle von Logout Prism generierten Ergebnisse sind im Bildungskontext zu interpretieren, in dem sie bereitgestellt werden.

30. Geistiges Eigentum

Sofern nicht anders angegeben, verbleiben Bildungsmaterialien, Präsentationen, Übungen, Grafiken, Videos, Software, Simulationen und andere von Logout Neuchâtel bereitgestellte Programminhalte im Eigentum der Association oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Teilnehmende dürfen Materialien für persönliche oder autorisierte Bildungszwecke verwenden.

Sie dürfen Materialien ohne entsprechende Genehmigung nicht vervielfältigen, kommerziell verwerten, weiterverbreiten oder öffentlich veröffentlichen.

31. Zugänglichkeit

Logout Neuchâtel ist bestrebt, seine Veranstaltungen und Programme angemessen zugänglich zu gestalten.

Teilnehmende, die angemessene Vorkehrungen benötigen, sollten ihren Bedarf so früh wie möglich mitteilen.

Die Association wird Anpassungsanträge unter Berücksichtigung folgender Punkte prüfen:

  • der Art der Aktivität;
  • der verfügbaren Ressourcen;
  • der Sicherheit;
  • der technischen Machbarkeit; und
  • der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.

32. Gesundheit, Sicherheit und Veranstaltungsortregeln

Die Teilnehmenden müssen vernünftige Gesundheits-, Sicherheits-, Schutz- und Veranstaltungsortanforderungen einhalten.

Je nach Aktivität können diese Regeln betreffen:

  • den Zutritt;
  • die Bewegung innerhalb des Veranstaltungsorts;
  • Ausrüstung;
  • Brandschutz;
  • Speisen und Getränke;
  • verbotene Gegenstände;
  • Aufsicht;
  • Notfallverfahren; und
  • Anweisungen des Personals oder des Veranstaltungsortpersonals.

Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Aktivität führen.

33. Persönliches Eigentum

Die Teilnehmenden bleiben für ihr persönliches Eigentum verantwortlich.

Logout Neuchâtel haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Personeneigentum, ausser soweit die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

34. Haftung

Logout Neuchâtel wird Veranstaltungen und Programme mit angemessener Sorgfalt durchführen.

Im grösstmöglichen nach anwendbarem Schweizer Recht zulässigen Umfang haftet die Association nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Programm ergeben.

Die Teilnehmenden bleiben für ihr eigenes Verhalten und die Einhaltung der anwendbaren Anweisungen verantwortlich.

Nichts in diesen Veranstaltungsbedingungen schliesst eine Haftung aus oder begrenzt sie, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.

35. Höhere Gewalt

Logout Neuchâtel ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Solche Umstände können umfassen:

  • Naturkatastrophen;
  • extremes Wetter;
  • Epidemien oder Pandemien;
  • behördliche Massnahmen;
  • Infrastrukturausfälle;
  • erhebliche technische Ausfälle;
  • Transportunterbrechungen;
  • Streiks;
  • Sicherheitsvorfälle;
  • Schliessung des Veranstaltungsorts; oder
  • andere Ereignisse, die vernünftigerweise nicht hätten verhindert werden können.

Soweit vernünftigerweise möglich, wird die Association die Teilnehmenden informieren und eine geeignete Alternative suchen.

36. Drittanbieter-Veranstaltungsorte und -Anbieter

Veranstaltungen können an Drittanbieter-Veranstaltungsorten stattfinden oder Drittanbieter einsetzen.

Die Teilnehmenden müssen die anwendbaren Regeln dieser Veranstaltungsorte und Anbieter einhalten.

Drittanbieter können über eigene Folgendes verfügen:

  • Bedingungen;
  • Datenschutzrichtlinien;
  • Sicherheitsanforderungen; und
  • Stornierungsbedingungen.

Soweit diese unabhängig für die Teilnehmenden gelten, liegen sie in deren Verantwortung.

37. Verhältnis zu Beratungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Programm begründet keine Beratungsbeziehung.

Wenn eine Veranstaltungsteilnehmerin oder ein Veranstaltungsteilnehmer anschliessend eine Einzel- oder Familienberatung bucht, findet die Vereinbarung über präventive psychologische Unterstützung separat Anwendung.

Informationen, die freiwillig in einem Gruppen-Bildungsumfeld geteilt werden, sollten nicht als mit denselben Vertraulichkeitsbedingungen wie eine private Beratung ausgestattet betrachtet werden.

38. Verhältnis zur Mitgliedschaft

Mitgliedschaft und Veranstaltungsteilnahme sind voneinander getrennte Angelegenheiten.

Eine Person kann an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, ohne Mitglied zu werden, sofern die jeweilige Veranstaltung eine öffentliche Anmeldung zulässt.

Mitglieder können gemäss den Mitgliedschaftsbedingungen Vorteile wie Rabatte oder vorrangige Anmeldung erhalten.

39. Änderungen dieser Veranstaltungsbedingungen

Logout Neuchâtel kann diese Veranstaltungsbedingungen aktualisieren, um Folgendem Rechnung zu tragen:

  • Änderungen der Veranstaltungsformate;
  • neuen Programmen;
  • technologischen Veränderungen;
  • Schutzanforderungen;
  • rechtlichen Entwicklungen;
  • organisatorischen Änderungen; oder
  • betrieblichen Anforderungen.

Die für eine Veranstaltung anwendbare Version ist die zum betreffenden Zeitpunkt kommunizierte oder veröffentlichte Version.

40. Anwendbares Recht

Diese Veranstaltungsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender Vorschriften, die für die Teilnehmenden gelten.

Streitigkeiten werden gemäss den in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen zur Streitbeilegung und Gerichtsbarkeit behandelt, vorbehaltlich des zwingenden anwendbaren Rechts.

41. Kontakt

Bei Fragen zu einer Veranstaltung oder einem Programm:

  • Organisation: Logout Neuchâtel Association
  • Eingetragener Sitz: Rue de Maillefer 34, 2000 Neuchâtel, Schweiz
  • Website: https://logoutne.ch/
  • E-Mail: info@logoutne.ch