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Mitgliedschaftsbedingungen

Version 1.0 · Gültig ab 10.08.2026

Zuletzt aktualisiert: 10.08.2026

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Mitgliedschaftsbedingungen ("Mitgliedschaftsbedingungen") regeln die Anträge auf, die Aufnahme in, die Aufrechterhaltung von und die Teilnahme an der Mitgliedschaft des Vereins Logout Neuchâtel ("Logout Neuchâtel", "der Verein", "wir", "uns" oder "unser").

Sie gelten für alle vom Verein angebotenen Mitgliedschaftskategorien.

Diese Mitgliedschaftsbedingungen sind Teil des auf die Mitglieder anwendbaren Vertragsrahmens und sind zusammen mit folgenden Dokumenten zu lesen:

  • den Nutzungsbedingungen;
  • der Datenschutzerklärung;
  • der Cookie-Richtlinie;
  • den anwendbaren Programm- oder Veranstaltungsbedingungen; und
  • den Statuten des Vereins.

Soweit die Statuten des Vereins Bestimmungen zu Mitgliedschaftsrechten, Pflichten, Aufnahme, Ausschluss, Stimmrecht oder Governance enthalten, die von diesen Mitgliedschaftsbedingungen abweichen, gehen die Statuten und das zwingend anwendbare Recht vor.

2. Wesen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei Logout Neuchâtel soll Einzelpersonen, Familien und Organisationen ermöglichen, die Tätigkeiten des Vereins in folgenden Bereichen zu unterstützen und daran teilzunehmen:

  • mentales und kognitives Wohlbefinden;
  • Prävention technologiebedingter psychologischer Risiken;
  • digitales Wohlbefinden;
  • Bildung;
  • Forschung;
  • Gemeinschaftsaktivitäten;
  • öffentliche Sensibilisierung; und
  • verantwortungsvoller Umgang mit aufkommenden Technologien.

Die Mitgliedschaft stellt nicht dar:

  • eine medizinische Dienstleistung;
  • eine psychiatrische Dienstleistung;
  • Psychotherapie;
  • eine Garantie des Zugangs zu einem Gesundheitsfachmann;
  • ein Versicherungsprodukt; oder
  • eine Garantie der Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung.

Die Mitgliedschaftsvorteile richten sich nach der anwendbaren Mitgliedschaftskategorie und der Verfügbarkeit des betreffenden Dienstes oder der betreffenden Aktivität.

3. Mitgliedschaftskategorien

Logout Neuchâtel bietet folgende Mitgliedschaftskategorien an:

3.1 Hobby-Mitgliedschaft

Jahresbeitrag: CHF 0 Die Hobby-Mitgliedschaft kann Zugang bieten zu:

  • öffentlichen Bildungsressourcen;
  • Newslettern und Forschungsupdates;
  • öffentlichen Informationen über die Aktivitäten von Logout Neuchâtel;
  • Standardpreisen für öffentliche Veranstaltungen; und
  • anderen Vorteilen, die ausdrücklich als für Hobby-Mitglieder verfügbar ausgewiesen sind.

Die Hobby-Mitgliedschaft verleiht nicht automatisch Stimmrechte im Verein.

3.2 Einzelmitgliedschaft

Jahresbeitrag: CHF 25 Die Einzelmitgliedschaft umfasst die im Rahmen der Hobby-Mitgliedschaft verfügbaren Vorteile und kann zusätzlich bieten:

  • einen Rabatt von 20 % auf berechtigte Beratungen;
  • eine prioritäre Anmeldung für ausgewählte Veranstaltungen und Programme;
  • Mitgliederpreise für berechtigte Präventionsprogramme;
  • Zugang zu mitgliederspezifischen Bildungsressourcen; und
  • Stimmrechte an der Generalversammlung, vorbehaltlich der Statuten des Vereins und des anwendbaren Rechts.

Der Rabatt gilt nicht automatisch für jeden Dienst. Ausgeschlossene Dienste oder Programme werden gegebenenfalls ausgewiesen.

3.3 Familienmitgliedschaft

Jahresbeitrag: CHF 50 Die Familienmitgliedschaft ist für einen Haushalt bestimmt und kann vorbehaltlich der anwendbaren Eignungsregeln des Vereins bis zu fünf Haushaltsmitglieder umfassen.

Die Familienmitgliedschaft kann bieten:

  • die im Rahmen der Einzelmitgliedschaft verfügbaren Vorteile, sofern anwendbar;
  • familienorientierte Bildungsressourcen;
  • Familienpreise für berechtigte Programme;
  • Familienrabatte auf Beratungen;
  • einen kostenlosen Logout Festival Pass pro Mitgliedschaftsjahr; und
  • 50 % Rabatt auf zusätzliche berechtigte Logout Festival Pässe für Mitglieder des registrierten Haushalts.

Stimmrechte richten sich nach den Statuten des Vereins und den Regeln der betreffenden Generalversammlung.

Der Verein kann Informationen anfordern, die vernünftigerweise zur Feststellung der Berechtigung für eine Familienmitgliedschaft erforderlich sind.

3.4 Organisationspartner-Mitgliedschaft

Jahresbeitrag: CHF 250 Die Organisationspartner-Mitgliedschaft ist für Organisationen wie folgende bestimmt:

  • Schulen;
  • Unternehmen;
  • Universitäten;
  • Vereine;
  • öffentliche Einrichtungen; und
  • andere berechtigte Organisationen.

Die Vorteile können umfassen:

  • Mitgliederpreise für Organisationen;
  • prioritäre Buchung;
  • Gruppenpreise für berechtigte Programme;
  • offizielle Partneranerkennung;
  • dedizierten administrativen Support;
  • Zugang zu organisationsspezifischen Informationen und Ressourcen; und
  • Zahlungsoptionen per Rechnung oder Banküberweisung.

Die Organisationspartner-Mitgliedschaft umfasst nicht automatisch eine bestimmte Anzahl von Beratungen, Workshops, Schulungen oder anderen professionellen Diensten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Mitgliedschaftsbeiträge

Die Mitgliedschaftsbeiträge werden gemäss der anwendbaren Mitgliedschaftskategorie festgelegt.

Sofern nicht anders angegeben: Mitgliedschaft Jahresbeitrag Hobby CHF 0 Einzelmitglied CHF 25 Familie CHF 50 Organisationspartner CHF 250 Die Beiträge können für künftige Mitgliedschaftsperioden gemäss diesen Mitgliedschaftsbedingungen und dem anwendbaren Recht geändert werden.

Eine Änderung des Beitrags ändert eine bereits bezahlte Mitgliedschaftsperiode nicht rückwirkend, sofern nicht anderweitig vereinbart.

5. Mitgliedschaftsperiode

Die Mitgliedschaft wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt, sofern der Verein zum Zeitpunkt der Anmeldung keine andere Laufzeit angibt.

Die anwendbare Mitgliedschaftsperiode beginnt an dem in der Mitgliedschaftsbestätigung angegebenen Datum.

Die Mitgliedschaftsbestätigung kann angeben:

  • die Mitgliedschaftskategorie;
  • das Startdatum;
  • das Ablaufdatum;
  • den anwendbaren Beitrag;
  • die Erneuerungsmodalitäten; und
  • die anwendbaren Vorteile.

6. Mitgliedschaftsantrag

Eine Mitgliedschaft kann über das von Logout Neuchâtel bezeichnete Anmeldeverfahren beantragt werden.

Antragstellende müssen Informationen bereitstellen, die für die Verwaltung der Mitgliedschaft vernünftigerweise erforderlich sind.

Je nach Mitgliedschaftskategorie kann dies umfassen:

  • Name;
  • Kontaktinformationen;
  • Geburtsdatum oder Alter, sofern erforderlich;
  • Haushaltsinformationen;
  • Organisationsinformationen;
  • Rechnungsinformationen; und
  • andere Informationen, die zur Feststellung der Berechtigung erforderlich sind.

Die Angabe ungenauer oder irreführender Informationen kann zur Ablehnung, Suspendierung oder Beendigung der Mitgliedschaft führen.

7. Aufnahme in die Mitgliedschaft

Die Einreichung eines Antrags begründet nicht automatisch eine Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft wird wirksam, wenn der Verein: 1. die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten hat; 2. festgestellt hat, dass der Antragsteller die anwendbaren Eignungsvoraussetzungen erfüllt; und 3. die Mitgliedschaft bestätigt hat.

Gegebenenfalls kann auch die Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrags erforderlich sein, bevor die Mitgliedschaft aktiv wird.

Der Verein kann einen Antrag ablehnen, soweit dies nach seinen Statuten und dem anwendbaren Recht zulässig ist.

8. Mitgliedschaftsrechte

Vorbehaltlich der Mitgliedschaftskategorie und der Statuten des Vereins können Mitglieder folgende Rechte haben:

  • Teilnahme an Vereinsaktivitäten;
  • Zugang zu Mitgliedschaftsvorteilen;
  • Zugang zu Mitgliederpreisen;
  • Teilnahme an der Generalversammlung;
  • Stimmrechte;
  • Zugang zu Vereinsinformationen; und
  • andere durch die Statuten vorgesehene Rechte.

Mitgliedschaftsrechte dürfen nicht auf eine andere Person übertragen werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

9. Stimmrechte

Stimmrechte richten sich in erster Linie nach den Statuten von Logout Neuchâtel und dem anwendbaren Schweizer Recht.

Sofern eine Mitgliedschaftskategorie Stimmrechte vorsieht, kann das Mitglied diese Rechte vorbehaltlich folgender Bedingungen ausüben:

  • anwendbarer Statutenanforderungen;
  • Regeln der Generalversammlung;
  • Eignungsvoraussetzungen;
  • Mitgliedschaftsstatus; und
  • allfälliger anwendbarer Fristen.

Organisationsmitglieder üben allfällige Stimmrechte durch einen bevollmächtigten Vertreter aus, soweit die Statuten dies zulassen.

Mitgliedschaftsvorteile begründen keine Stimmrechte, soweit die Statuten solche nicht vorsehen.

10. Mitgliedschaftsvorteile

Mitgliedschaftsvorteile sind dem Mitglied persönlich zuzuordnen oder, im Fall der Familienmitgliedschaft, den im Rahmen der Mitgliedschaft registrierten berechtigten Haushaltsmitgliedern.

Vorteile können umfassen:

  • Rabatte;
  • prioritäre Anmeldung;
  • exklusive Mitgliederressourcen;
  • Veranstaltungsvorteile;
  • Bildungsmaterialien;
  • Stimmrechte; und
  • andere vom Verein ausdrücklich kommunizierte Vorteile.

Vorteile können unterliegen:

  • der Verfügbarkeit;
  • Kapazitätsbeschränkungen;
  • einer Voranmeldung;
  • programmspezifischen Bedingungen;
  • Ausschlussperioden;
  • Eignungsvoraussetzungen; und
  • anderen angemessenen betrieblichen Einschränkungen.

11. Beratungsrabatte

Soweit eine berechtigte Mitgliedschaftskategorie einen Beratungsrabatt vorsieht, gilt der Rabatt nur für berechtigte Dienste, die von Logout Neuchâtel ausdrücklich benannt wurden.

Sofern nicht anders angegeben:

  • gilt der Rabatt für den anwendbaren veröffentlichten Preis;
  • kann der Rabatt nicht auf eine andere Person übertragen werden;
  • kann der Rabatt nicht gegen Bargeld eingetauscht werden;
  • kann der Rabatt nicht mit einem anderen Aktionsrabatt kombiniert werden; und
  • gilt der Rabatt nicht rückwirkend für bereits erworbene Dienste.

Beratungen unterliegen weiterhin der Vereinbarung über präventive psychologische Unterstützung.

Die Mitgliedschaft garantiert nicht die Verfügbarkeit eines Beratungstermins.

12. Veranstaltungsvorteile

Bestimmte Mitgliedschaftskategorien können Vorteile im Zusammenhang mit Logout Neuchâtel Veranstaltungen erhalten.

Berechtigte Familienmitglieder können beispielsweise erhalten:

  • einen kostenlosen Logout Festival Pass pro Mitgliedschaftsjahr; und
  • einen Rabatt von 50 % auf zusätzliche berechtigte Pässe.

Veranstaltungsvorteile unterliegen:

  • der verfügbaren Kapazität;
  • Anmeldefristen;
  • veranstaltungsspezifischen Bedingungen;
  • der Eignungsprüfung; und
  • allfälligen Einschränkungen, die für die betreffende Veranstaltung kommuniziert wurden.

Ein Veranstaltungsvorteil garantiert keinen Eintritt, wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist.

13. Vorteile für Organisationspartner

Die Organisationspartner-Mitgliedschaft soll das institutionelle Engagement mit Logout Neuchâtel erleichtern.

Partnervorteile können umfassen:

  • prioritären Zugang zu ausgewählten Programmen;
  • Organisationspreise;
  • Gruppenanmeldungen;
  • administrativen Support;
  • Partneranerkennung; und
  • Zugang zu institutionellen Ressourcen.

Die Organisationspartner-Mitgliedschaft berechtigt die Organisation nicht dazu:

  • Logout Neuchâtel zu vertreten;
  • sein geistiges Eigentum ohne Genehmigung zu nutzen;
  • Verpflichtungen im Namen des Vereins einzugehen;
  • eine Unterstützung durch den Verein zu behaupten; oder
  • Dienste von Logout Neuchâtel eigenständig zu erbringen.

Jedes professionelle Programm, jeder Workshop, jede Schulung, Beratung oder andere bezahlte Intervention, die von einem Organisationspartner beauftragt wird, kann eine separate Vereinbarung erfordern.

14. Zahlungsmethoden

Je nach Mitgliedschaftskategorie können Mitgliedschaftsbeiträge bezahlt werden durch:

  • Online-Zahlung;
  • Banküberweisung;
  • Rechnung; oder
  • eine andere von Logout Neuchâtel bereitgestellte Zahlungsmethode.

Organisationspartner können auf Rechnung gestellt werden, sofern vereinbart.

Das Mitglied ist für die Angabe korrekter Rechnungsinformationen verantwortlich.

15. Erneuerung

Die Mitgliedschaft kann für aufeinanderfolgende Mitgliedschaftsperioden erneuert werden.

Sofern eine automatische Erneuerung nicht ausdrücklich angeboten und akzeptiert wurde, verlängert sich die Mitgliedschaft nicht automatisch.

Sofern eine automatische Erneuerung eingeführt wird, werden die anwendbaren Erneuerungsbedingungen, der Preis, die Kündigungsfrist und der Kündigungsmechanismus vor oder zum Zeitpunkt der Anmeldung mitgeteilt.

16. Kündigung durch das Mitglied

Ein Mitglied kann die Kündigung der Mitgliedschaft gemäss dem anwendbaren Kündigungsverfahren beantragen.

Die Kündigung wird in der Regel am Ende der laufenden bezahlten Mitgliedschaftsperiode wirksam, sofern nicht das anwendbare Recht etwas anderes vorschreibt oder der Verein etwas anderes vereinbart.

Die Kündigung begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung eines bereits bezahlten Mitgliedschaftsbeitrags.

Gesetzliche Rücktritts- oder Erstattungsrechte bleiben unberührt.

17. Wechsel der Mitgliedschaftskategorie

Ein Mitglied kann einen Wechsel der Mitgliedschaftskategorie beantragen.

Beispielsweise kann ein Einzelmitglied einen Wechsel zur Familienmitgliedschaft beantragen.

Der Wechsel wird wirksam, wenn er von Logout Neuchâtel bestätigt wurde.

Sofern der Wechsel den Mitgliedschaftsbeitrag beeinflusst, kann der Verein folgendes anwenden:

  • einen neuen Beitrag ab der nächsten Mitgliedschaftsperiode;
  • eine anteilige Anpassung, soweit angemessen; oder
  • eine andere zum Zeitpunkt des Wechsels kommunizierte Regelung.

18. Familienmitgliedschaft

Die Familienmitgliedschaft ist für Personen bestimmt, die demselben Haushalt angehören.

Das für die Familienmitgliedschaft verantwortliche Mitglied ist verpflichtet, korrekte Informationen über berechtigte Haushaltsmitglieder bereitzustellen.

Vorteile der Familienmitgliedschaft dürfen nicht von unverbundenen Dritten genutzt werden.

Der Verein kann angemessene Informationen zur Überprüfung der Haushaltsberechtigung anfordern.

Ändert sich die Situation des Haushalts, sollte das Mitglied Logout Neuchâtel informieren, sofern die Änderung die Berechtigung berührt.

19. Organisationsmitgliedschaft

Ein Organisationspartner ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Personen, die organisatorische Mitgliedschaftsvorteile nutzen, autorisierte Vertreter, Mitarbeitende, Studierende, Freiwillige oder andere berechtigte Teilnehmende der Organisation sind, je nach Sachlage.

Organisationsvorteile dürfen nicht an unverbundene Dritte weiterverkauft oder übertragen werden.

Die Organisation bleibt verantwortlich für:

  • die Richtigkeit der Organisationsinformationen;
  • die Zahlung der anwendbaren Beiträge;
  • die autorisierte Nutzung der Mitgliedschaftsvorteile; und
  • die Einhaltung der anwendbaren Programmbedingungen.

20. Verhalten der Mitglieder

Mitglieder dürfen die Mitgliedschaft oder Vereinsressourcen nicht nutzen, um:

  • rechtswidrige Aktivitäten zu betreiben;
  • andere zu belästigen oder zu bedrohen;
  • den Verein zu imitieren;
  • eine Zugehörigkeit zu Logout Neuchâtel falsch darzustellen;
  • Mitgliedschaftsvorteile zu missbrauchen;
  • Zahlungsanforderungen zu umgehen;
  • Vereinsaktivitäten zu beeinträchtigen;
  • vertrauliche Informationen zu missbrauchen; oder
  • die legitimen Aktivitäten des Vereins anderweitig wesentlich zu untergraben.

Für bestimmte Veranstaltungen, Programme oder digitale Dienste können zusätzliche Verhaltensregeln gelten.

21. Suspendierung oder Beendigung

Logout Neuchâtel kann eine Mitgliedschaft suspendieren oder beenden, soweit dies nach seinen Statuten und dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Gründe können umfassen:

  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstoss gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen;
  • schwerwiegendes Fehlverhalten;
  • betrügerische oder irreführende Angaben;
  • Missbrauch von Mitgliedschaftsvorteilen;
  • Nichtzahlung anwendbarer Beiträge;
  • unberechtigte Vertretung des Vereins;
  • Verhalten, das den Verein oder andere Teilnehmende wesentlich schädigt; oder
  • einen anderen legitimen Grund gemäss den Statuten oder dem anwendbaren Recht.

Soweit erforderlich, erhält das Mitglied die Gelegenheit, vor der Beendigung Stellung zu nehmen.

Gesetzliche Verfahren betreffend den Ausschluss oder den Verlust von Mitgliedschaftsrechten bleiben anwendbar.

22. Folgen der Beendigung

Bei Beendigung der Mitgliedschaft:

  • enden mitgliedschaftsspezifische Vorteile;
  • enden Mitgliederrabatte;
  • kann der Zugang zu exklusiven Mitgliederressourcen enden;
  • enden Stimmrechte, soweit anwendbar; und
  • verfallen nicht genutzte Vorteile in der Regel.

Die Beendigung berührt nicht:

  • bereits entstandene Zahlungspflichten;
  • Vertraulichkeitspflichten;
  • Rechte des geistigen Eigentums;
  • Datenschutzpflichten;
  • Rechte in Bezug auf frühere Transaktionen; oder
  • andere Bestimmungen, die nach der Beendigung fortgelten sollen.

23. Mitgliedschaft und professionelle Dienste

Mitgliedschaft und professionelle Dienste sind separate Vertragsverhältnisse.

Die Mitgliedschaft umfasst selbst nicht:

  • psychologische Behandlung;
  • Psychotherapie;
  • psychiatrische Versorgung;
  • medizinische Versorgung;
  • Notfallintervention;
  • unbegrenzte Beratungen; oder
  • garantierten Zugang zu einem Fachmann.

Erwirbt ein Mitglied eine Beratung oder einen anderen professionellen Dienst, gilt zusätzlich die anwendbare dienstspezifische Vereinbarung.

24. Kein Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft ist kein Krankenversicherungsprodukt.

Die Zahlung eines Mitgliedschaftsbeitrags stellt keine Zahlung von Krankenversicherungsprämien dar und garantiert keine Erstattung eines Dienstes durch eine Versicherung.

25. Personendaten

Personendaten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft werden gemäss der Datenschutzerklärung von Logout Neuchâtel bearbeitet.

Mitgliedschaftsinformationen können für folgende Zwecke bearbeitet werden:

  • Mitgliedschaftsverwaltung;
  • Zahlung;
  • Abstimmungs- und Generalversammlungsverwaltung;
  • Kommunikation;
  • Veranstaltungsanmeldung;
  • Erbringung von Mitgliedschaftsvorteilen;
  • rechtliche und buchhalterische Pflichten; und
  • Governance des Vereins.

Mitglieder sollten sicherstellen, dass die dem Verein mitgeteilten Informationen angemessen korrekt bleiben.

26. Kommunikation

Mitglieder können administrative Mitteilungen erhalten betreffend:

  • Mitgliedschaftsstatus;
  • Zahlung;
  • Erneuerung;
  • Generalversammlungsangelegenheiten;
  • Abstimmungen;
  • Veranstaltungen;
  • Programmanmeldungen;
  • Änderungen der Mitgliedschaftsvorteile; und
  • andere zur Verwaltung der Mitgliedschaft erforderliche Informationen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, können Mitglieder auch Informationen über Aktivitäten und Programme von Logout Neuchâtel erhalten.

Mitglieder können optionale Werbemitteilungen abbestellen, ohne dadurch notwendigerweise ihre Mitgliedschaft zu beenden.

27. Änderungen der Mitgliedschaftsvorteile

Logout Neuchâtel kann die Mitgliedschaftsvorteile von Zeit zu Zeit anpassen, um Folgendem Rechnung zu tragen:

  • Änderungen bei den Diensten;
  • organisatorischen Entwicklungen;
  • der Verfügbarkeit;
  • der finanziellen Nachhaltigkeit;
  • rechtlichen Anforderungen; oder
  • Änderungen der betrieblichen Kapazität.

Der Verein wird bestrebt sein, Vorteile während einer bereits bezahlten Mitgliedschaftsperiode nicht wesentlich zu kürzen, sofern dies nicht aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder anderen legitimen Gründen erforderlich ist.

Gesetzliche Mitgliedschaftsrechte können durch diese Mitgliedschaftsbedingungen nicht entzogen werden.

28. Änderungen der Mitgliedschaftsbeiträge

Mitgliedschaftsbeiträge können für künftige Mitgliedschaftsperioden geändert werden.

Hat ein Mitglied bereits für eine laufende Mitgliedschaftsperiode bezahlt, gilt der neue Beitrag in der Regel erst bei der Erneuerung oder zu Beginn einer nachfolgenden Mitgliedschaftsperiode.

Bei automatischer Erneuerung wird jede Änderung des Erneuerungsbeitrags gemäss dem anwendbaren Recht kommuniziert.

29. Geistiges Eigentum

Die Mitgliedschaft überträgt kein Eigentum an geistigem Eigentum von Logout Neuchâtel.

Der Mitgliederzugang zu:

  • Bildungsmaterialien;
  • Forschungsdokumenten;
  • digitalen Ressourcen;
  • Präsentationen;
  • Logos;
  • Grafiken; oder
  • anderen Vereinsmaterialien begründet kein Recht, diese Materialien zu reproduzieren, zu verbreiten, kommerziell zu verwerten, zu bearbeiten oder öffentlich weiterzuveröffentlichen, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.

30. Vertraulichkeit

Mitglieder können Informationen über Vereinsaktivitäten, Mitglieder, Freiwillige, Programme oder andere Teilnehmende erhalten.

Mitglieder müssen die Vertraulichkeit von Informationen wahren, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.

Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich zugänglich sind;
  • vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren;
  • unabhängig aus einer rechtmässigen Quelle erlangt werden; oder
  • gesetzlich offengelegt werden müssen.

31. Haftung

Mitgliedschaftsvorteile werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der in den Nutzungsbedingungen festgelegten Einschränkungen erbracht.

Im maximal nach anwendbarem Schweizer Recht zulässigen Umfang haftet Logout Neuchâtel nicht für indirekte oder unvorhersehbare Verluste, die ausschliesslich aus der Nichtverfügbarkeit eines ermessensabhängigen Mitgliedschaftsvorteils entstehen.

Keine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen schliesst eine Haftung aus oder beschränkt sie, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

32. Anwendbares Recht

Diese Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen, die auf das Mitglied anwendbar sind.

Die Statuten des Vereins bleiben das primäre Governance-Dokument für Fragen der rechtlichen Organisation und der statutarischen Rechte der Mitglieder.

33. Streitbeilegung

Mitglieder werden ermutigt, sich zuerst an Logout Neuchâtel zu wenden, um Streitigkeiten betreffend die Mitgliedschaft beizulegen.

Kann ein Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden, kann er gemäss dem anwendbaren Schweizer Prozessrecht und den Gerichtsstandsbestimmungen in den Nutzungsbedingungen den zuständigen Gerichten unterbreitet werden.

Zwingende Gerichtsstandsregeln bleiben unberührt.

34. Verhältnis zu den Statuten des Vereins

Diese Mitgliedschaftsbedingungen ersetzen die Statuten des Vereins nicht.

Die Statuten regeln Angelegenheiten einschliesslich, soweit anwendbar:

  • Aufnahme;
  • Mitgliedschaftsstatus;
  • Mitgliederrechte;
  • Abstimmungen;
  • Generalversammlungsverfahren;
  • Ausschluss;
  • Austritt;
  • Governance; und
  • Auflösung.

Entsteht ein Widerspruch zwischen diesen Mitgliedschaftsbedingungen und den Statuten, gehen die Statuten vor, soweit dies das Schweizer Recht erfordert.

35. Änderungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen

Logout Neuchâtel kann diese Mitgliedschaftsbedingungen aktualisieren, soweit dies erforderlich ist, um Folgendem Rechnung zu tragen:

  • Änderungen der Mitgliedschaftsstrukturen;
  • Änderungen bei den Diensten;
  • organisatorischen Entwicklungen;
  • Änderungen des anwendbaren Rechts; oder
  • betrieblichen Anforderungen.

Wesentliche Änderungen werden über geeignete Kanäle kommuniziert, soweit erforderlich.

Die auf der Website veröffentlichte Version ist die aktuelle Version.

36. Kontakt

Bei Fragen zur Mitgliedschaft:

  • Organisation: Verein Logout Neuchâtel
  • Eingetragener Sitz: Rue de Maillefer 34, 2000 Neuchâtel, Schweiz
  • Website: https://logoutne.ch/
  • E-Mail: info@logoutne.ch